AGB (Dienstleistungen)
VERTRAGSPARTNER IST:
Alexandr Kucherenko
Am Sonnenhof 14
97076 Würzburg
me@alexanderkucherenko.com
www.alexanderkucherenko.com
1. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Alexandr Kucherenko durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
2. Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
3. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).
4. Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
5. Der Auftraggeber damit einverstanden, dass Er/Sie mit dem Stil des Fotografen vertraut sind und keine stilistischen Lösungen in den endgültigen Bildern, die sie erhalten, beanspruchen werden. Der Auftragnehmer versichert, dass er alle Anstrengungen unternimmt, um die Zufriedenheit des Auftraggebers gemäß den professionellen Standards des Auftragnehmers sicherzustellen. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht für subjektive Interpretationen seiner Fotografie verantwortlich.
6. Ein Fotografenvertrag kann entweder mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Bei beiden Formen müssen alle Einzelheiten wie Ort, Zeit, Dauer usw. sowie die Höhe der Zahlung besprochen werden.
7. Grundlage für den Zusatzvertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.

2. Das Ergebnis der Arbeit
1. Der Auftragnehmer wählt die zu liefernden Fotos nach seinem professionellen Urteil und seinem alleinigen Ermessen aus. Die gelieferten Fotos werden im JPEG-Format über einen Cloud-Speicher der Wahl des Auftragnehmers bereitgestellt (sofern nicht im Voraus anders vereinbart). Der Auftraggeber willigt hiermit in das Hochladen seiner Bilder in den Cloud-Speicherdienst ein.
2. Der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Auftragnehmer keine RAW-Dateien oder unbearbeitete Bilder weitergeben wird.
3. Sobald die endgültigen Bilder vorliegen, übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die Archivierung und den Schutz der Fotos. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Lebensdauer der zur Verfügung gestellten digitalen Bilder oder für zukünftige Veränderungen in der digitalen Technologie oder in den Medienlesegeräten, die dazu führen könnten, dass die Bilder selbst oder die zur Verfügung gestellten Datenspeicher nicht mehr gelesen werden können, wenn überhaupt. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dafür zu sorgen, dass die digitalen Dateien bei Bedarf auf neue Datenträger kopiert werden.

4. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

3. Nutzungs- und Urheberrecht
1. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu.
2. Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.
3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
4. Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
5. Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
6. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, etc.), der Verkaufsförderung, des Marketings und der Verpackung für jedes Produkt oder jede Dienstleistung verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Inhalt mit anderen Bildern, Texten, Grafiken, Filmen, Audio- und audiovisuellen Werken kombiniert und beschnitten, verändert oder modifiziert werden darf. 

7. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.

4. Vergütung

1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
2. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Krankheit naher Angehöriger, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
6. Die Bezahlung für die Arbeit des Auftragnehmers erfolgt nach dem eigentlichen Fotoshooting und bevor der Auftragnehmer dem Auftraggeber die endgültigen Fotografien übergibt.


5. Datenschutz

1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

6. Widerrufsrecht

1. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Um Widerrufsrecht auszuüben, muss Der Auftraggeber dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Auftraggeber kann dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
3. Hat Der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen D
ienstleistungen entspricht.

7. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Der Wohnsitz des Auftragnehmers ist Gerichtsstand.
4. Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
5. Diese AGB gelten ab dem 12.05.2022
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